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Sicherheit |
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Der
Betrieb eines Fahrzeuges mit Flüssiggas ist genauso gefährlich
oder ungefährlich wie der Betrieb mit Benzin, vorausgesetzt, die
Sicherheitsbestimmungen werden beachtet und die Autogasumrüstung
wird fachgerecht ausgeführt. |
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Der
Gastank besteht aus einem etwa 3,5 mm starkem Stahl. Bei einem evtl. Unfall
wird der tief im Kofferraum eingebaute Autogas Tank kaum beschädigt.
Zusätzlich ist der Tank mit einem so genannten Rohrbruchventil ausgestattet.
Sollte die Gasleitung durch einen mechanischen Einfluss einmal brechen
oder beschädigt und somit undicht werden, so schließt dieses
Rohrbruchventil in einem Bruchteil einer Sekunde den Tank und es kann
kein Flüssiggas ausströmen. Dieses Ventil spricht in dem Augenblick
an, sobald kein Gegendruck in der Gasleitung herrscht. |
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Der
Benzintank hingegen besteht aus dünnwandigem Blech oder Kunststoff,
welche sich leicht verformen lassen. Bei vielen Fahrzeugen unter dem Kfz
angebracht, kann der Benzintank durch mechanische Einwirkungen, wie z.B.
bei einem Auffahrunfall auseinander reißen; Benzin läuft aus.
Dann genügt ein Funke, hervorgerufen durch einen Kurzschluss an der
elektrischen Anlage des Kfz, was einen folgenschweren Fahrzeugbrand verursacht.
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Auch
ein Vergaserbrand mit Benzin löst einen Fahrzeugbrand aus. Die Zerstörung
eines Autogas Nachrüstung Behälters erfordert jedoch wesentlich
höhere Kräfte als die Beschädigung eines Benzintanks. Die
Sicherheitsvorschriften des TÜV sind streng! |
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PARKEN
IN ÖFFENTLICHEN TIEFGARAGEN ERLAUBT SEIT 1988! |
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Auch
wenn immer wieder Gegenteiliges in der Presse oder im Internet zu lesen
ist, bereits in der Mustergaragenverordnung von 1988 wurde das Abstellen
von Kraftfahrzeugen , die mit Autogas betrieben werden, auch in Tiefgaragen
und Parkhäusern erlaubt. Anders lautende Meldungen
sind definitiv falsch. |
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